Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1259/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 17.04.2001 - 12 O 5215/00
- OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1259/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84
Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1259/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1986, 1019, 1020) kommt es für die Wissenszurechnung bei beurkundungsbedürftigen Verträgen, bei denen sich eine Partei eines Verhandlungsgehilfen bedient hat, auf das Wissen der vertragsschließenden Partei an und nicht des mit den Vorverhandlungen betrauten Gehilfen.Erst nach Erfüllung dieser im Interesse des Verkehrsschutzes bestehenden Verpflichtungen (…vgl. a.a.O.) hätte die Beklagte für sich in Anspruch nehmen können, dass es wegen des Warn- und Schutzzwecks der Beurkundung allein auf ihr Wissen ankommt (BGH NJW-RR 1986, 1019, 1020).
- BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1259/01
Ausgangspunkt für die Beurteilung der Zurechnungsfrage muss die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Organisation der Kommunikation sein, wie sie der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner neueren Rechtsprechung bei allen Organisationsformen sieht, bei denen eine Wissenszersplitterung stattfinden kann (BGHZ 132, 30, 35 ff. (insbesondere 37)). - OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
Scheingeschäft - Kenntnis vom Willen des Vertragspartners
- OLG Köln, 24.03.1993 - 2 U 160/92
Zurechnung arglistiges Verschweigen Verhandlungsbevollmächtigter …
Auszug aus OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1259/01
Diese Auffassung schließt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 1993, 1170, 1171) nicht aus, dass sich bei Grundstückskaufverträgen derjenige Vertragspartner, der sich für die Vorverhandlungen eines Gehilfen bedient, ein arglistiges Verschweigen eines Mangels durch diesen Gehilfen zurechnen lassen muss. - RG, 01.11.1913 - V 176/13
Arglist des Vertreters bei Vertragsschluss
Auszug aus OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1259/01
In dieser Erklärung liegt eine arglistige Vorspiegelung der Abwesenheit von Fehlern, die dem arglistigen Verschweigen von Mängeln im Sinne des § 476 BGB gleichsteht (vgl. RGZ 83, 241, 242 f.).